BGB § 249 (1)
Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Ein unabhängiges Gutachten zeigt alle Ihre Ansprüche bei der Schadenregulierung auf.
Dabei geht es um mehr als nur die Reparatur des Schadens.
Per Gesetz dürfen Sie nicht besser dastehen als vor einem Schaden. Meine Aufgabe ist es, dass Sie auch nicht schlechter dastehen!
Im unverschuldeten Schadenfall und ohne deckungsgleiche Vorschäden, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten die zur Regulierug des Schadens notwendig sind.
Dabei dient das Gutachten zur Beweissicherung des entstandenen Schadens an Ihrem Kraftfahrzeug.
Das Gutachten zeigt eine sach- und fachgerechte Reparatur auf und beziffert eventuelle Umbaukosten von Zubehör.
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Es beinhaltet eine Aussage zu Reparatur- oder Totalschaden und enthält alle dafür benötigten Werte.
Neben Ihrem möglichen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, enthält das Gutachten ebenfalls Angaben zur Wertminderung des Fahrzeugs.
Außerdem Aussagen zu Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, sowie dem Wiederbeschaffungswert und Restwert.
UNABHÄNGIG
KOMPETENT
SCHNELL VOR ORT
FLEXIBLE TERMINPLANUNG
KÖLN und NORDRHEIN-WESTFALEN
HAMBURG und SCHLESWIG-HOLSTEIN
Willkommen beim Sachverständigenbüro Küsters!
NEUERÖFFNUNG des Hauptbüros in Hamburg / Quickborn ab Januar 2018.
Unser kurzfristig und schnell zu erreichendes Gebiet erweitert sich um den Raum Hamburg und Schleswig-Holstein.
Über die Außenstelle Köln sind wir auch weiterhin Ansprechpartner im Raum Nordrhein-Westfalen und Köln / Bonn.
Selbstverständlich sind auch Termine in größerer Entfernung nach Absprache jederzeit möglich.
Über meine Mobilnummer 0176 83057844 bin ich auch im Außeneinsatz erreichbar oder rufe umgehend zurück.
Mit freundlichem Gruß
Martin Küsters